Also nach diesen Gerichtsurteilen Andreas, würde ich aber auch sagen das Whisky auch darunter fällt.
stehe zu meine Meinung und lasse mich nicht verbiegen
Thomas
Thomas
Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen
Es gibt 847 Antworten in diesem Thema. Der letzte Beitrag () ist von Imperial.
Nimrod77 schrieb:
Da bin ich jetzt etwas überrascht. Bei der Schulung gab es 2 Fallbeispiele zu denen es auch Gerichtsurteile gab. In einem ging es um Pfeifentabak, in dem zweiten um Wein. In beiden Fällen war die Ware ungeöffnet, der Verkäufer aber per Gerichtsurteil nicht zur Rücknahme verpflichtet.
Entsprechend wäre ich jetzt davon ausgegangen das Whisky da auf der selben Stufe steht. Na ja, kann ja auch sein das sich da in den letzten Jahren etwas geändert hat.
Whiskinger schrieb:
Da der Berliner Humor aber ziemlich speziell ist, ging es erst gar nicht um Inhalte
whiskykanzler schrieb:
...Nee, sowatt nich, hammse sowatt wie ne Flasche mitm schiefn Hals oda so?
whiskykanzler schrieb:
... hammse sowatt wie ne Flasche mitm schiefn Hals oda so?
Gatsby schrieb:
whiskykanzler schrieb:
...Nee, sowatt nich, hammse sowatt wie ne Flasche mitm schiefn Hals oda so?
mmmhh, hattet wohl den Bowmore Bi- Centenary gerade nicht greifbar
Ben Nevis schrieb:
Whiskinger schrieb:
Da der Berliner Humor aber ziemlich speziell ist, ging es erst gar nicht um Inhalte
Natürlich ging es um Inhalte !!!
Um den Inhalt der Flasche !!!
Er wollte Stoff unud bekam ihn.
Genauso wie ich gerade.
OdinNord schrieb:
ich möchte mehr Vernichtung,Hohn und Spott lesen, DAS ist es was diese Rubrik am Leben hält
Egon schrieb:
Das wäre doch was: Das Paar des Tages!
Egon schrieb:
Er: "Hammse nich eine mit ´nem schiefen Hals?"