Kunde des Tages...

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    Es gibt 847 Antworten in diesem Thema. Der letzte Beitrag () ist von Imperial.

    • Ben Nevis schrieb:

      Auf der anderen Seite steht eine
      deutlich ältere Dame, gestützt auf eine Gehhilfe, an der roten Ampel, um die Seitenstrasse in die andere Richtung zu überqueren und
      bölkt lauthals die immer noch rote Ampel an : ?Mach hinne !!!!?
      Es war sonst niemand dort, den sie hätte meinen können... Nur die Ampel. Selbst für Berlin ist das schon grenzwertig.

      :rofl: :rofl: So ist Berlin! :rofl: :rofl:
    • Tom na Gruagaich schrieb:

      @Jens
      Man muss eben Prioritäten setzen. Wenn man alles Geld für Whiskyraritäten ausgibt, bleibt nichts mehr für Auto und Klamotten ;)

      Deine Klamotten habe ich gesehen... und was fährst du für ein Auto :rofl: :duck_weg: :umarmen:
      Whisky-Journal - von, über und wegen Whisky

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      - SMWS 38.xxx (Caperdonich)
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    • Whiskinger schrieb:

      Tom na Gruagaich schrieb:

      @Jens
      Man muss eben Prioritäten setzen. Wenn man alles Geld für Whiskyraritäten ausgibt, bleibt nichts mehr für Auto und Klamotten ;)

      Deine Klamotten habe ich gesehen... und was fährst du für ein Auto :rofl: :duck_weg: :umarmen:


      :rofl:

      Ich war auf jeden Fall nicht in Berlin ;)
      Und ich verwehre mich gegen Altherrensandalen. Sowas zieh ich nicht an!!!
    • Ben Nevis schrieb:

      Berlin – wieder einmal die andere Stadt !

      Part 1) Auf dem Weg zum Laden (und der ist jetzt speziell für Thomas und Markus !)

      Ich überschreite die Fußgängerampel in Richtung Laden bei Grün. Auf der anderen Seite steht eine
      deutlich ältere Dame, gestützt auf eine Gehhilfe, an der roten Ampel, um die Seitenstrasse in die andere Richtung zu überqueren und
      bölkt lauthals die immer noch rote Ampel an : „Mach hinne !!!!“
      Es war sonst niemand dort, den sie hätte meinen können... Nur die Ampel. Selbst für Berlin ist das schon grenzwertig.

      Part 2)...


      Also, ich für meinen Teil, kann daran nichts auffälliges entdecken. Normale Härte.
      Forza SGE!
    • live aus dem Laden...
      ...Haben Sie einen Whisky, der belebend wirkt?
      Jens : Fast alle Whiskys wirken belebend. Fassstärke oder Normalstärke?
      ...na so eher in Richtung Energy Drink
      J : Bitte vergleichen Sie solche chemischen Mixturen, also solches Dreckszeug (hat er tatsächlich gesagt), nicht mit gutem Whisky
      ...na so von der Zusammensetzung
      J : Das einzige ist der Alkohol, der belebend wirkt
      ...also eher was Weiches nicht so starkes

      Gekauft hat er dann einen 3er Pack mit Minis. Den Hinweis, dass das nichts für die Cola ist gab es gratis dazu. Darauf meinte er :
      ...höchstens Eis, oder?

      Die Welt ist schön, die Welt ist bunt, und Jensman macht sie alle rund...
      Selbst an guten Tagen bin ich nur durchschnittlich...
      ROT ist BLAU
      und Ironie ist normal
    • whiskykanzler schrieb:


      ...Haben Sie einen Whisky, der belebend wirkt?


      Das könnte die Frage des Abends beim heutigen KPT werden. :thumbsup:
      „In the end, we will remember not the words of our enemies but the silence of our friends.“
      © Martin Luther King jr.

      'Insanity is doing the same thing over and over again, but expecting different results'.
      © Rita Mae Brown

      „Etwas nicht zu können, ist kein Grund, es nicht zu tun.“
      © Alf
    • Der Wahnsinn geht weiter...
      Kunde, der schon mal da war, fragt nach einem 1935er Whisky. Jens hatte ihm schon gesagt, dass wir keinen 1935er haben, sondern nur einen 1936er, der hoch vierstellig ist. Der Kunde kommt mit dem Fahhrad, Erscheinungsbild "Rainer Langhans Kommune1", mit nicht abgeschlossenem Studium der Sozialpädagogik im 52ten Semester. Jens reicht ihm nicht mehr, er möchte den Chef sprechen. Der telefoniert aber gerade mit Imperial, was ihm wichtiger erscheint. Dann übernehme ich aber doch...
      ...Ich hatte schon mal nach einem 1935er Whisky gefra...
      Den wir nicht haben, weil es erst ab 1936 los geht
      ...Warum?
      Weil 1935 schon eine ganze Weile her ist, und nicht mehr so viel aus diesen Zeiten da ist?
      (Kunde sieht einen 1925er Cognac)...Aber da haben sie doch einen von 1925
      Ja, aus einer Sammlung und nicht mal so teuer (unter 1000.-)
      ...und keinen von 1935? Und dafür billiger?
      Nein, wie bereits mehrfach erwähnt. Außerdem muss es bei Jahrgangscognac nach dem Gesetz einen Nachweis, durch MItarbeiter oder dergleichen, geben, dass das Jahr auch stimmt. Und 1925 ist ja schon eine Weile her.
      ...aber mein Vater lebt ja auch noch
      Das ist schön, aber wer einen 1935er Jahrgang als echt bestimmen kann, hat ja nicht mit zwei Jahren dort angefangen zu arbeiten...Kinderarbeit ist ja verboten
      ...Haben Sie andere 1935er Spirituosen?
      Nein, wie bereits erwähnt nicht, und in den letzten Minuten ist nichts dazugekommen.
      ...Na 2000.- wäre ja ok für den 1936er.......
      Es waren aber keine 2000.-, es waren fast 3000.- (Jens ergänzt, dass bei G&M in Elgin ein 1936er für ca. 4750.- Pfund steht)
      ...Und Ihr 1936er kostet jetzt 5000.- €?
      Da müsste ich jetzt nachsehen, aber viel weniger wird es nicht
      ...Und nichts anderes von 1935?
      Nein, es hat sich nichts geändert

      Und dann entschwand er, schwang sich auf sein Rad und fuhr von dannen...
      Selbst an guten Tagen bin ich nur durchschnittlich...
      ROT ist BLAU
      und Ironie ist normal
    • Der kommt wieder. 100%.
      Keep us informed... :D
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    • Damit er wiederkommt? :rofl:
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    • Da 1935 noch keine Tintenstrahldrucker existent gewesen sein dürften, dürftet ihr doch so´n popeliges Etikett noch irgendwie hinkriegen... :stirn:
      Zur Not bei ´nem 1995er was abkratzen... :whistling:
      Oder war genau das die Variante mit dem "...weil wir hier in der Hauptstadt solche Dinge eben anders regeln..." ??? :rofl: :dance: :rofl: :dance:

      (.) ../
    • Mal eine ganz neue Variante zu dieem Thema...aber nicht minder lesenswert.
      Heute bekam ich folgende E-Mail :



      Guten Abend,
      'tschuldigung, ich muss jetzt erstmal Dampf ablassen, denn ich habe von ..... heute das Sample bekommen und gleich probiert - das hätte ich
      lieber nicht machen sollen.
      Was habe ich erwartet: natürlich einen exclusiv abgefüllten Whisky im
      Sinne (auch in der Qualität), die einem Bill Miller würdig ist. Aber
      sorry, sowas hätten Bill und Maggie Miller niemals abgefüllt.
      Was habe ich bekommen: Eine "Art Whisky" minderer Qualität, den man,
      leider erfolglos, versucht hat, mit einem Portfinish noch drinkbar zu
      machen. Auch das wirklich coole Umlabeln tröstet darüber nicht hinweg.
      Denn wo ist die Milde, die Geschmackskomplexität mit feinen Nuancen und
      subtile Geschmacksnoten, für die man für einen wirklich guten Whisky
      alles geben und jeden Preis zahlen würde. Nichts von alldem, stattdessen
      nur alkoholische Schärfe und ein paar Portaromen.
      Diese Pullen kann man nicht mal im Forum weiter verkaufen, denn man will ja auch niemand anderen damit unglücklich machen.
      Letzendlich habe ich mich deshalb zu etwas entschlossen, was ich noch
      nie in meinem Leben gemacht habe - und zwar - die Inanspruchnahme von
      meinem Rückgaberecht.
      Bitte den Betrag auf folgendes Konto zurückbuchen:
      .........

      Die beiden Flaschen werden in Kürze zurückgeschickt, falls ich sie nicht lokal entsorgen soll.

      Über Geschmack lässt sich immer trefflich streiten, wie auch über den Stil dieser E-Mail..

      Maggie gefiel der Whisky sehr gut als ich sie fragte, ob das auch im Sinne von Bill wäre. Das allein reicht mir...weil es von Maggie kam.
      Selbst an guten Tagen bin ich nur durchschnittlich...
      ROT ist BLAU
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    • :stirn:
      Ich bringe heute auch eines von zwei Nackensteaks zurück zum Supermarkt, geht ja gar nicht, wie erfolglos da versucht wurde ein normales Stück Fleisch mit Knoblauch und Kräutern geschmacklich aufzuwerten - viel zu dominant, das kann ich ja noch nicht mal meinem Nachbarn anbieten. Nee nee das muss zurück! :D
      "Der Hund liegt hier wirklich sehr ungünstig."
      Loriot (1923-2011)
      Prost Mahlzeit!
      Guido
    • Badze schrieb:

      :stirn:
      Ich bringe heute auch eines von zwei Nackensteaks zurück zum Supermarkt, geht ja gar nicht, wie erfolglos da versucht wurde ein normales Stück Fleisch mit Knoblauch und Kräutern geschmacklich aufzuwerten - viel zu dominant, das kann ich ja noch nicht mal meinem Nachbarn anbieten. Nee nee das muss zurück! :D

      Und Dein Hund mag das auch nicht? Was für ein Banause! :D
      Slainte

      Jörg

      ___________

      Bibo ergo sum

      Ich trinke Alkohol nur an Tagen, die auf -g enden. Und mittwochs.

      Urmenschen hatten nur Biofleisch, viel Bewegung, keine Zigaretten, keinen Alkohol und sind dennoch nie älter als 35 Jahre geworden.
    • Heute fand die ganze Sache wohl nun ihr Ende. Die zwei Flaschen kamen zurück und ich sollte statt dessen etwas aus meinen Beständen aussuchen und eine Spende ins ISLAYSCHWEIN stecken. Soweit, so gut. Also ging eine Flasche Glendronach 1996 PX, nebst 0,4 l eines Dalmore 18y aus der Uncollectable Collection auf die Reise. Das war wirklich der letzte, wohl behütete Rest aus vergangenen Tagen. Refill Sherry cask strength aus einer Brennerei, die nicht so häufig angeboten wird, kann ja nicht so schlecht sein, so dachte ich mir in meiner kindlichen Denkweise. Schien aber nicht so anzukommen, da die Anbruchflasche wohl wieder nicht den Erwartungen entsprach. Ob nun vom Geschmack her, oder der Tatsache geschuldet, dass es nur 0,4l statt der vollen Menge von 0,5l waren, entzieht sich meiner Kenntnis.
      Vielleicht hätte ich doch den Macallan 1957/25y oder den Black Bowmore nehmen sollen...wobei der auch etwas Füllverlust hatte...
      Um eine Erfahrung reicher wende ich nun wieder den wichtigen Dingen des Lebens zu.
      Selbst an guten Tagen bin ich nur durchschnittlich...
      ROT ist BLAU
      und Ironie ist normal
    • Hm,
      mehr fällt auch mir nicht ein Werner, welch ein Gebahren :stirn:
      Slaìnte linus

      "Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E.Kästner)
      "Sage einem Dummen dass er einen Fehler gemacht hat und er wird dich beschimpfen, sage dies einem Schlauen und er wird sich bedanken"

      El Tren´s Theater: Bar & Lounge
    • Das sind die "Ja, aber"-Menschen.
      Sie reden alles um sich herum in ihrem Sinne so schlecht, weil sie für sich immer mehr als das bestmögliche rausschlagen wollen.
      Weil sie nie genug bekommen können.
      Weil Ihnen niemals jemand die Begriffe Bescheidenheit oder Dankbarkeit näher gebracht hat.

      Das sind die Menschen, die ich igoriere (wenn sie Glück haben und ich gute Laune).
      Ansonsten verweise ich auf Thomas...
      Neu : Besuchen Sie mich bei Facebook : "Wein und Whisky Berlin"

      Seit dem 01.01.2018 : Wein & Whisky Berlin
      wundwberlin.de
      ( mit der 90-prozentigen Betonung auf dem Wort "Whisky" )
      DIE Messe in Berlin :
      whisky-herbst.de/
    • Hmm, also ganz ehrlich: So ganz kann ich hier in das allgemeine "ins Horn der Verdammnis Hineinstoßen" nicht folgen.

      Kunden haben nun mal Rechte, genauso wie Verkäufer. Und wenn es eine garantierte Umtauschfrist (bzw. Rückgaberecht) gibt, dann ist es auch das Recht des Kunden, dies wahrzunehmen. Insofern finde ich es, wenn der Whisky für ihn tatsächlich so ungenießbar war, in Ordnung, wenn er von diesem Recht gebraucht macht - wir reden hier ja auch gerne davon, dass Geschmack nun mal subjektiv ist. Ob ich die Nachricht an Werner genauso formuliert hätte, nehme ich mal nicht an, aber andererseits ist das auch nichts richtig Ehrabschneidendes oder Beleidigendes zu finden. Wie der Schreiber es eben formuliert, er "läßt mal Dampf ab". Vielleicht wäre es besser gewesen, er hätte eine Nacht drüber geschlafen und ein paar persönliche Einschränkungen gemacht ("Der Whisky schmeckt MIR nicht", statt "er schmeckt nicht", etc.)

      Natürlich ist mir klar, daß diese Rückgaberechte für die Händler einen sehr großen Aufwand bedeuten, aber sie nehmen ja auch die Vermarktungsvorteile des Internet bzw. des Onlineverkaufs gerne wahr, deswegen finde ich es auch richtig, dass sie bei berechtigten Reklamationen entsprechend reagieren. (Daß es auch unberechtigte Reklamationen gibt und manche Kunden dies Auszunutzen trachten, ist etwas anderes)

      Was ich aber bei Dir, Werner, nicht nachvollziehen kann (und vielleicht auch Deine "weiche" Seite zeigt), ist der Versuch, es ihm mit anderen Flaschen "recht machen" zu wollen. Ich hätte hier einfach versucht, den Kauf rückgängig zu machen, das Geld zurück zu überweisen und die Flaschen an Interessierte (und die gibt es ja genügend) zu verkaufen. Ein Aufwand, sicher, aber eben nötig. Danach hätte man sich als Händler sicher auch berechtigt Gedanken darüber machen können, ob man mit einem solchen Kunden weiterhin Online-Geschäfte machen möchte. Ist das ein so guter Kunde, daß Du ihn bei Laune halten willst?

      Gruß, Nils
      There are two things best taken naked, and one of them is whisky.
    • Hallo Nils :)

      Ich glaube hier liegt ein grundlegendes Missverständnis vor.
      Beim Einkauf im Internet gibt es ein generelles Umtauschrecht ohne Angaben von Gründen, das auf 14 Tage ab Erhalt der Ware befristet ist. Ausgenommen davon sind zB Lebensmittel, Kosmetika und Genussmittel.
      Bei diesen Artikeln (auch im ungeöffneten Zustand) liegt der Umtausch im Ermessensbereich (Kulanz) des Händlers.
      Darüber hinaus ist per Definition ein Onlineshop mit Bestellprozess Voraussetzung dafür das ein verbindlicher Kaufvertrag (und somit das generelle 14tägige Umtauschrecht) beim sogenannten "Einkauf im Internet" wirksam wird.
      Da Werner meines Wissens keine "Onlineshop" betreibt, ist davon auszugehen das die Umtauschrechte des traditionellen Fernabsatzes gelten. In dem Fall wäre sogar ein Umtausch wegen "Nichtgefallen" kein rechtlicher Anspruch - maximal Kulanz des Händlers.

      In der Praxis wird das natürlich von vielen Händlern sehr kulant gehandhabt. Man möchte ja zufriedene Kunden ;)


      Gruß
      Andreas


      Anmerkung :
      Meine letzte Schulung in dem Bereich ist 2 Jahre her, und entsprechend kann ich nicht dafür garantieren das meine Angaben noch 100%ig aktuell sind.
    • Hallo Andreas,

      da muß ich leider zweimal widersprechen, weil das in meinen Augen so nicht stimmt.

      Für das Widerrufsrecht ist es nicht entscheidend, ob das Geschäft über einen Onlineshop oder per traditionellem Fernabsatz getätigt wird (siehe dejure.org/gesetze/BGB/312g.htm und dejure.org/gesetze/BGB/356.html , die sich sowohl auf §312b (Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge) als auch §312c (Fernabsatzverträge) beziehen).

      Außerdem sind Lebensmittel, Kosmetika und Genußmittel in §312g nicht grundsätzlich vom Widerrufsrecht ausgenommen. Lediglich Waren mit kurzer Haltbarkeit werden dort angesprochen. Insofern unterliegt unser geliebter Whisky ganz normal dem Widerrufsrecht für den Onlinehandel.

      Besserwisser-Modus aus ;)
    • Maltallica schrieb:

      Ich hatte am Wochenende auf der Landpartie in Pyrmont auch einen erwähnenswerten Kunden am Stand (an dem ich auch etwas Whisky hatte):
      Er sah einen Bunna 8 Y alt, rechnet nach, "ah, der ist dann 11." ??? Jaa! da muss man ja die 3 Jahre Mindestreifung immer dazuzählen. Ne, die sind da schon drin. Nein, die kommen noch drau. ging ein paar mal hin und her, meine Freundin meinte noch, er könne mir da nix vormachen, aber er sagte, habe mal einen Bericht im TV gesehen, wo das gesagt wurde. Und dass sich die meisten da vertun.
      Also. jetzt wißt Ihr's. Damit Ihr Euch nicht mehr vertut! Glenfarclas 15 ist jetzt also 18!

      Das erinnert mich an die Geschichte, die ein Freund erzählt hat. Er war mit seiner Frau bei einer Destillerieführung (ich weiß nicht mehr welche Destillerie). Der junge Mann, der die Führung geleitet hat, sprach auch vom Angels Share (2%), also sei das Fass nach 50 Jahren leer...
      "There are two things a Highlander likes naked, and one of them is malt whisky."
    • SpiritSafe schrieb:

      Hallo Andreas,

      da muß ich leider zweimal widersprechen, weil das in meinen Augen so nicht stimmt.

      Für das Widerrufsrecht ist es nicht entscheidend, ob das Geschäft über einen Onlineshop oder per traditionellem Fernabsatz getätigt wird (siehe dejure.org/gesetze/BGB/312g.htm und dejure.org/gesetze/BGB/356.html , die sich sowohl auf §312b (Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge) als auch §312c (Fernabsatzverträge) beziehen).
      Das kann durchaus der Fall sein, daher danke für die Information. Meine Schulung damals bezog sich halt auf den reinen Onlinehandel und da wurde kurz angeschnitten, dass in vielen Punkten das Fernabsatzfesetz nicht greift wenn man zB vorwiegend in einem Ladenlokal verkauft und auch mal Artikel nach Faxbestellung oder Email versendet. Daher bin ich wohl irrtümlich davon ausgegangen das dies auch beim Widerruf so ist.

      Außerdem sind Lebensmittel, Kosmetika und Genußmittel in §312g nicht grundsätzlich vom Widerrufsrecht ausgenommen. Lediglich Waren mit kurzer Haltbarkeit werden dort angesprochen. Insofern unterliegt unser geliebter Whisky ganz normal dem Widerrufsrecht für den Onlinehandel.
      Da bin ich jetzt etwas überrascht. Bei der Schulung gab es 2 Fallbeispiele zu denen es auch Gerichtsurteile gab. In einem ging es um Pfeifentabak, in dem zweiten um Wein. In beiden Fällen war die Ware ungeöffnet, der Verkäufer aber per Gerichtsurteil nicht zur Rücknahme verpflichtet.
      Entsprechend wäre ich jetzt davon ausgegangen das Whisky da auf der selben Stufe steht. Na ja, kann ja auch sein das sich da in den letzten Jahren etwas geändert hat.


      Besserwisser-Modus aus ;)